1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Datenerfassung auf dieser Website

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

2. Hosting

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:

Externes Hosting

Diese Website wird extern gehostet. Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters / der Hoster gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Websitezugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.

Das externe Hosting erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Unser(e) Hoster wird bzw. werden Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Wir setzen folgende(n) Hoster ein:

Marktfotografen GmbH
Berliner Str. 62
16278 Angermünde

3. Allgemeine Hinweise und Pflicht­informationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Jagdverband Ost-Uckermark e. V,
Mühlenweg 1
16306 Casekow

Telefon: 015259537507
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleiben Ihre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie ein berechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen in Ihr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlich auf Grundlage von § 25 Abs. 1 TTDSG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgenden Absätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

Hinweis zur Datenweitergabe in die USA und sonstige Drittstaaten

Wir verwenden unter anderem Tools von Unternehmen mit Sitz in den USA oder sonstigen datenschutzrechtlich nicht sicheren Drittstaaten. Wenn diese Tools aktiv sind, können Ihre personenbezogene Daten in diese Drittstaaten übertragen und dort verarbeitet werden. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Ländern kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau garantiert werden kann. Beispielsweise sind US-Unternehmen dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener hiergegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z. B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeiten keinen Einfluss.

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerde­recht bei der zuständigen Aufsichts­behörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Recht auf Daten­übertrag­barkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

4. Datenerfassung auf dieser Website

Cookies

Unsere Internetseiten verwenden so genannte „Cookies“. Cookies sind kleine Datenpakete und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Session-Cookies werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Permanente Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.

Cookies können von uns (First-Party-Cookies) oder von Drittunternehmen stammen (sog. Third-Party-Cookies). Third-Party-Cookies ermöglichen die Einbindung bestimmter Dienstleistungen von Drittunternehmen innerhalb von Webseiten (z. B. Cookies zur Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen).

Cookies haben verschiedene Funktionen. Zahlreiche Cookies sind technisch notwendig, da bestimmte Webseitenfunktionen ohne diese nicht funktionieren würden (z. B. die Warenkorbfunktion oder die Anzeige von Videos). Andere Cookies können zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zu Werbezwecken verwendet werden.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs, zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. für die Warenkorbfunktion) oder zur Optimierung der Website (z. B. Cookies zur Messung des Webpublikums) erforderlich sind (notwendige Cookies), werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert, sofern keine andere Rechtsgrundlage angegeben wird. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Sofern eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies und vergleichbaren Wiedererkennungstechnologien abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage dieser Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG); die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Welche Cookies und Dienste auf dieser Website eingesetzt werden, können Sie dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

Einwilligung mit Usercentrics

Diese Website nutzt die Consent-Technologie von Usercentrics, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies auf Ihrem Endgerät oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Anbieter dieser Technologie ist die Usercentrics GmbH, Sendlinger Straße 7, 80331 München, Website: https://usercentrics.com/de/ (im Folgenden „Usercentrics“).

Wenn Sie unsere Website betreten, werden folgende personenbezogene Daten an Usercentrics übertragen:

  • Ihre Einwilligung(en) bzw. der Widerruf Ihrer Einwilligung(en)
  • Ihre IP-Adresse
  • Informationen über Ihren Browser
  • Informationen über Ihr Endgerät
  • Zeitpunkt Ihres Besuchs auf der Website

Des Weiteren speichert Usercentrics ein Cookie in Ihrem Browser, um Ihnen die erteilten Einwilligungen bzw. deren Widerruf zuordnen zu können. Die so erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, das Usercentrics-Cookie selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Das Usercentrics-Banner auf dieser Website wurde mit Hilfe von eRecht24 konfiguriert. Das erkennen Sie daran, dass im Banner das Logo von eRecht24 auftaucht. Um das eRecht24-Logo im Banner auszuspielen, wird eine Verbindung zum Bildserver von eRecht24 hergestellt. Hierbei wird auch die IP-Adresse übertragen, die jedoch nur in anonymisierter Form in den Server-Logs gespeichert wird. Der Bildserver von eRecht24 befindet sich in Deutschland bei einem deutschen Anbieter. Das Banner selbst wird ausschließlich von Usercentrics zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz von Usercentrics erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz bestimmter Technologien einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Einwilligung mit ConsentManager

Unsere Website nutzt die Consent-Technologie von ConsentManager, um Ihre Einwilligung zur Speicherung bestimmter Cookies auf Ihrem Endgerät oder zum Einsatz bestimmter Technologien einzuholen und diese datenschutzkonform zu dokumentieren. Anbieter dieser Technologie ist die Jaohawi AB, Håltegelvägen 1b, 72348 Västerås, Schweden, Website: https://www.consentmanager.de (im Folgenden „ConsentManager“).

Wenn Sie unsere Website betreten, wird eine Verbindung zu den Servern von ConsentManager hergestellt, um Ihre Einwilligungen und sonstigen Erklärungen zur Cookie-Nutzung einzuholen. Anschließend speichert ConsentManager ein Cookie in Ihrem Browser, um Ihnen die erteilten Einwilligungen bzw. deren Widerruf zuordnen zu können. Die so erfassten Daten werden gespeichert, bis Sie uns zur Löschung auffordern, den Consent-Manager-Provider-Cookie selbst löschen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Der Einsatz von ConsentManager erfolgt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einwilligungen für den Einsatz von Cookies einzuholen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Google Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Fonts erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf seiner Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Wenn Ihr Browser Google Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Font Awesome

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten und Symbolen Font Awesome. Anbieter ist die Fonticons, Inc., 6 Porter Road Apartment 3R, Cambridge, Massachusetts, USA.

Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Fonts in ihren Browsercache, um Texte, Schriftarten und Symbole korrekt anzuzeigen. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Font Awesome aufnehmen. Hierdurch erlangt Font Awesome Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse diese Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Font Awesome erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der einheitlichen Darstellung des Schriftbildes auf unserer Website. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Wenn Ihr Browser Font Awesome nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie und in der Datenschutzerklärung von Font Awesome unter: https://fontawesome.com/privacy.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen „Google reCAPTCHA“ (im Folgenden „reCAPTCHA“) auf dieser Website. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf dieser Website (z. B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z. B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA entnehmen Sie den Google-Datenschutzbestimmungen und den Google Nutzungsbedingungen unter folgenden Links: https://policies.google.com/privacy?hl=de und https://policies.google.com/terms?hl=de.

Satzung

(1) Der Verein führt den Namen Jagdverband Ost – Uckermark e.V. und ist am 27. August 1991 unter VR 1592 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Oder eingetragen worden. Der Verein wird im folgenden Text als „JV“ bezeichnet.

(2) Der JV ist Mitglied des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V. (im folgenden Text „LJVB“).

(3) Sitz des Vereins ist Schwedt/Oder.

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

(1) Aufgaben und Ziele des JV sind:
1. die umfassende Unterstützung und Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, des Landesnaturschutzgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes durch: - die Pflege und Sicherung der Lebensräume der Gesamtheit der wildlebenden Arten, - Förderung der Jagd zur Hege und Erhaltung artenreicher Wildbestände unter Wahrung der Landeskultur.
2. die Förderung des Tierschutzes im Sinne des Tierschutzgesetzes,
3. die Förderung der Aus- und Weiterbildung, sowie Maßnahmen der Unfallverhütung, 4. die Wahrung des anerkannten jagdlichen deutschen Brauchtums in humanistischer Tradition

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
1. die Hege, Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,
2. die Darstellung und Realisierung von Zielen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Tierschutzes, deren Förderung durch Verbreitung in der Öffentlichkeit, vor allem bei der Jugend,
3. die Pflege und Förderung humanistischer Traditionen des Brauchtums als Bestandteil der deutschen Kultur,
4. die aktive Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen, vor allem bei Wildtieren als Teil der öffentlichen Gesundheitspflege und des Artenschutzes,
5. die Ausbildung von Jagdhunden im Sinne des Tierschutzes,
6. die Förderung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung bei der satzungsgemäßen Tätigkeit der Mitglieder und der Allgemeinheit,
7. die Förderung des Übungsschießens als Voraussetzung zur tierschutzgerechten Ausübung der Jagd,
8. die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder, insbesondere auf den Gebieten des Naturschutzes, der Hege, der Jagdpraxis, der Wildhygiene sowie des traditionellen Brauchtums. 2

(3) Weitere Aufgaben des JV sind
1. die Interessenvertretung seiner Mitglieder und Wahrung ihrer Anliegen im Rahmen dieser Satzung und im engen Zusammenwirken mit den weiteren Jagdverbänden im Landkreis, dem LJVB und den anderen dem LJVB angeschlossenen Verbänden,
2. die Beratung der Kreisbehörden im Zusammenwirken mit den anderen Jagdverbänden im Landkreis und der Gemeindebehörden in Zweckfragen.
3. die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Beteiligungsverfahren nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen parteipolitischer, konfessioneller und wirtschaftlicher Art sowie alle Formen paramilitärischer Ausbildung ab. Der Verein tritt allen extremistischen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen die Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen. Mitglieder von extremistischen Organisationen, gleich, welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiöser Gruppierungen wie zum Beispiel der NPD und ihrer Landesverbände können nicht Mitglied des Vereins werden.

Der JV ist in der Region Angermünde – Schwedt tätig. Seine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die Aufgaben, die in diesem räumlichen Tätigkeitsbereich anfallen und nicht aus Gründen einer einheitlichen Interessenvertretung vom LJVB oder dem Deutschen Jagdschutzverband e.V. wahrgenommen werden.

(1) Der JV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der JV ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des JV dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied aus den Mitteln des JV. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des JV fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(2) Mitglieder des Vorstands und andere vom Vorstand berufene Personen können für Ihre Tätigkeit für den JV oder für Zwecke des JV unter Beachtung der Vorschriften des Absatz 1 eine angemessene Aufwandsentschädigung und eine angemessene Vergütung erhalten. Art, Umfang und Höhe der Aufwandsentschädigung und der Vergütung werden im Haushaltsplan geregelt.

(1) Mitglied des JV kann Jedermann werden, der die Ziele des JV unterstützt. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand des JV auf den schriftlichen Antrag des Beitrittswilligen.

(2) Mit der Mitgliedschaft im JV erwirbt das Mitglied zugleich die Mitgliedschaft im LJVB. Die Mitgliedschaft im LJVB begründet eigene Rechte und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem LJVB, insbesondere eigene Beitragspflichten. 3 Eine Mitgliedschaft ausschließlich im JV ist nicht möglich.

(3) Der Vorstand des JV kann Mitglieder zu Ehrenmitgliedern des JV ernennen, wenn diese sich um das Deutsche Weidwerk, den JV, oder in Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele und Zwecke des JV besonders verdient gemacht haben.

(1) Alle Mitglieder besitzen die gleichen Rechte und Pflichten. 1. Die Mitglieder haben insbesondere das Recht, im Rahmen dieser Satzung - in Ämter und Funktionen gewählt zu werden und diese wahrzunehmen - an der Willensbildung innerhalb des JV mitzuwirken, 2. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen kein aktives und passives Wahlrecht und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Ziele des JV zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des JV, seiner Mitglieder, der Jagd, oder der Deutschen Jägerschaft in der Öffentlichkeit schadet. Hierzu sind die Mitglieder insbesondere verpflichtet, die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze zum Schutz des Wildes und der übrigen wildlebenden Tiere und deren Lebensräume sowie die Grundsätze der Deutschen Weidgerechtigkeit zu befolgen.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Ämter gewissenhaft auszuüben.

(4) Beiträge 1. Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu leisten. 2. Jährlich wiederkehrende und in Geld zu zahlende Beiträge sind am 16.03. des Kalenderjahres fällig. Soweit der JV Beiträge für die Mitgliedschaft im LJVB für den LJVB einzieht, richtet sich die Fälligkeit dieser Beiträge nach der Satzung des LJVB. 3. Die Höhe und Art der Beiträge zum JV wird durch die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Beitragsordnung festgesetzt. Die Beitragsordnung kann Aufnahmegebühren, pauschale, angemessene Mahngebühren und erhöhte Beiträge bei verspäteter Zahlung vorsehen. Sie kann außerdem vorsehen, dass die Beitragshöhe nach Mitgliedergruppen unterschiedlich ist, wobei die Unterschiede sachlich gerechtfertigt sein müssen. Die Höhe der Beiträge zum LJVB bestimmt sich nach der Satzung des LJVB. 4. Ehrenmitglieder des JV sind von der Beitragspflicht befreit. Die Beitragspflicht gegenüber dem LJVB und dem DJV bleibt davon unberührt.

(5) Der JV ist berechtigt, Leistungen an Mitglieder einzustellen und diese von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn diese sich mit der Beitragsleistung in Verzug befinden. Befindet sich ein Mitglied mit der Beitragsleistung in Verzug, so ruhen ab Zustellung einer Mahnung zugleich alle übrigen Mitgliedsrechte. In der Mahnung ist auf das Ruhen der Mitgliedsrechte hinzuweisen.

(6) Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied an, dass dessen persönliche Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten dürfen, auch in Zusammenhang mit gedruckten oder auf Datenträgern gespeicherten Mitgliederlisten, an andere Mitglieder oder Dritte ausgehändigt werden, wenn es die Durchführung der Zwecke und Aufgaben des JV erfordern. Ferner dürfen die, für die Mitgliederverwaltung notwendigen persönlichen Daten dem LJVB zur Verfügung gestellt werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung von Mitgliederdaten, oder eine Weitergabe zu diesen Zwecken, ist nur dann zulässig, wenn das betreffende Mitglied dieser Nutzung seiner Daten ausdrücklich zustimmt.

(1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem JV oder Streichung von der Mitgliederliste. Die Mitgliedschaft im JV endet außerdem, wenn das Mitglied aus dem LJVB ausgeschlossen wird oder die Mitgliedschaft im LJVB aus anderen Gründen endet.

(2) Mit dem Ende der Mitgliedschaft im JV endet, vorbehaltlich abweichender Regelungen der Satzung des LJVB, zugleich die Mitgliedschaft im LJVB.

(3) Der freiwillige Austritt erfolgt durch Erklärung in Schriftform (§ 126 BGB), elektronischer Form (§ 126a BGB) oder Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Vorstand. Die Erklärung ist dem Vorstand bis zum 30. September des laufenden Geschäftsjahres zuzuleiten und wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.

(4) Ein Mitglied kann insbesondere ausgeschlossen werden, wenn es 1. grob oder wiederholt gegen die in § 6 Abs. 2 und 3 genannten Pflichten verstoßen hat, 2. gegen die in der Disziplinarordnung des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V. verankerten Grundsätze verstoßen hat, 3. sich mit der Beitragszahlung in Verzug befindet, 4. sonstige Gründe gibt, die eine Fortsetzung der Mitgliedschaft für den KJV/JV unzumutbar machen, 5. wegen dieser Gründe bereits in zwei Fällen bestraft oder abgemahnt worden ist und ein weiterer Verstoß erfolgt. Das Verfahren hierzu regeln die Vorschriften über das Disziplinarverfahren.

(5) Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es sich mit der Leistung eines Beitrags trotz Mahnung länger als drei Monate im Verzug befindet. Dem Mitglied ist vor der Streichung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.

(1) Im Wirkungskreis des JV sind Jägerschaften als nichtrechtsfähige Untergliederungen des JV zu bilden. Ihnen obliegt die Betreuung der Mitglieder und die Durchführung der Aufgaben des JV vor Ort. Sie nehmen die weiteren nach dieser Satzung bestimmten Aufgaben wahr.

(2) Den räumlichen Wirkungskreis der Jägerschaften bestimmt der Vorstand des JV. Hierbei ist auf regionale Besonderheiten und bestehende Strukturen Rücksicht zu nehmen. Der Wirkungskreis der Jägerschaften soll grundsätzlich so bestimmt werden, dass jeder Jägerschaft wenigstens 20 Mitglieder angeschlossen sind. Der Vorstand kann den räumlichen Wirkungskreis ändern oder Jägerschaften teilen, oder zusammenlegen, wenn dies die Durchführung des Vereinszwecks erleichtert oder erfordert. Vor der Änderung, Teilung oder Zusammenlegung sind die betroffenen Jägerschaften zu hören.

(3) Jedes Mitglied wählt die Jägerschaft, der es angehören will. Erfolgt eine solche Wahl nicht, ordnet der Vorstand des JV das Mitglied einer Jägerschaft zu. Ein Mitglied kann sich jederzeit einer anderen Jägerschaft anschließen. Dies ist dem Vorstand des JV unverzüglich mitzuteilen. Die Mitgliedschaft in mehreren Jägerschaften ist nicht möglich.

(4) Die Mitgliedschaft in einer Jägerschaft kann mit keinen anderen als den sich aus der Mitgliedschaft im JV ergebenden Pflichten verbunden sein.

(5) Jede Jägerschaft wählt aus ihrer Mitte einen Sprecher und für diesen bis zu zwei Stellvertreter. Der Sprecher leitet die Arbeit der Jägerschaft und vertritt die Jägerschaft gegenüber dem Vorstand des JV. Für die Jägerschaften gelten die Regelungen über die Mitgliederversammlung des JV entsprechend.

Organe des JV sind: - die Mitgliederversammlung - die Delegiertenversammlung - der Vorstand - der erweiterte Vorstand

(1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des JV. Sie bestimmt die Leitlinien der Vereinsarbeit und beschließt den Haushaltsplan. Sie kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Sie wählt die Delegierten zur Delegiertenversammlung des LJVB nach Maßgabe der Satzung des LJVB. Sie wählt wenigstens zwei Prüfer für das Kassen- und Haushaltswesen. Die Amtszeit dieser Prüfer beträgt vier Jahre. An der jährlichen Kassen- und Haushaltsprüfung haben mindestens zwei der Prüfer teilzunehmen.

(2) Alle Mitglieder des JV bilden die Mitgliederversammlung.

(3) Die Mitgliederversammlung kann als Präsenzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Zur Präsenzversammlung treffen sich alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz. Eine Kombination von Präsenzversammlung und virtueller Mitgliederversammlung ist möglich, indem den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet wird, an der Präsenzveranstaltung mittels Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Der erweiterte Vorstand entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung und teilt diese in der Einladung zur Mitgliederversammlung mit. Lädt der Vorstand zu einer virtuellen Mitgliederversammlung ein, so teilt der den Mitgliedern spätestens eine Stunde vor Beginn der Mitgliederversammlung per Mail die Einwahldaten für die Video- oder Telefonkonferenz mit.

(4) Die Mitgliederversammlung ist wenigstens ein Mal jährlich einzuberufen (ordentliche Mitgliederversammlung). Die erste ordentliche Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres soll in der Zeit vom 01.02. bis zum 15.03. stattfinden. Die Tagesordnung einer ordentlichen Mitgliederversammlung hat wenigstens zu enthalten - den Bericht des Vorstands, - den Bericht der Prüfer für das Kassen- und Haushaltswesen (nur auf der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres), - den Haushaltsplan (nur auf der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung des Geschäftsjahres), - Aussprache, - vorliegende Anträge.

(5) Eine Mitgliederversammlung hat außerdem innerhalb einer Frist von zwei Monaten stattzufinden, wenn dies der Vorstand, der erweiterte Vorstand oder wenigstens ¼ der Mitglieder unter Einreichung eines Antrages verlangen (außerordentliche Mitgliederversammlung). Die Tagesordnung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung hat die ihr zu Grunde liegenden Anträge, sowie ggf. Anträge des Vortands zu enthalten.

(6) Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Mit der Einladung sind die Gegenstände der Beschlussfassung bekannt zu geben. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die Einladung nebst Tagesordnung den Mitgliedern per Telefax, im Wege elektronischer Datenverarbeitung oder durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des LJVB bekanntgegeben wird. 6 Bei Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des LJVB ist der Verweis auf die laut Satzung festgelegte Tagesordnung ausreichend.

(7) Anträge an die Mitgliederversammlung können von einem Mitglied des Vorstands, dem Vorstand oder von einer Gruppe von wenigstens fünf stimmberechtigten Mitgliedern eingebracht werden. Anträge von Mitgliedern an die Mitgliederversammlung sind dem Vorstand bis zum 31. Januar des Geschäftsjahres zuzuleiten. Anträge sind nur zulässig, wenn sie schriftlich gefasst und mit einer Begründung versehen sind, sowie die Namen und die Unterschriften der Antragsteller enthalten. Die Antragsteller müssen am 31. Januar des Geschäftsjahres stimmberechtigte Mitglieder des JV sein. Gehen Anträge nach dem 31. Januar ein, können diese berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung solcher Anträge besteht nicht. Alle vorliegenden Anträge nebst Begründung können durch die Mitglieder am Wohnsitz des Vorsitzenden des Vereins nach Absprache eingesehen werden.

(8) Vom Vorstand können Dringlichkeitsanträge zu jeder Zeit in die Mitgliederversammlung eingebracht werden. In diesen Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung zunächst, ob dieser Antrag einer sofortigen Behandlung bedarf. Hierzu ist die Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmt die Mitgliederversammlung einer sofortigen Behandlung zu, so ist über den Antrag abzustimmen. Dringlichkeitsanträge, die Wahlen, die Abwahl eines von der Mitgliederversammlung zu wählenden Funktionsträgers, Satzungsänderungen, Änderungen des Haushaltsplans oder Geldzahlungen über den Rahmen des Haushaltsplans hinaus oder die Auflösung des JV zum Inhalt haben, sind unzulässig.

(9) Durchführung der Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstands oder von einer von dem Vorstand beauftragten Person geleitet. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich, jedoch kann der Versammlungsleiter im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Mitglieder des Präsidiums des LJVB oder von diesem Beauftragte dürfen an den Mitgliederversammlungen mit Rede-, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. 2. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Die Beschlussfassung erfolgt abweichend davon in geheimer Abstimmung, wenn dies ¼ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verlangen. Bei Wahlen erfolgt die Abstimmung offen. Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung, wenn ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies fordern. 3. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. 4. Bei Wahlen gilt derjenige Kandidat als gewählt, der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl unter den Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl durchgeführt. 5. Die Wahl mehrerer Kandidaten für unterschiedliche Ämter mit nur einer einheitlichen Stimmbekundung (Blockwahl), ist zulässig, wenn - jeder Kandidat für ein vorher genau bestimmtes Amt kandidiert, - für dieses Amt keine weiteren Bewerber vorhanden sind, - die Mitglieder vor der Abstimmung darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass sie einen oder mehrere Kandidaten nicht in das jeweils bezeichnete Amt wählen wollen, sie insgesamt gegen den Wahlvorschlag zu stimmen haben. Alle Kandidaten sind gewählt, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen dem Wahlvorschlag zustimmt. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Stimmt die Mitgliederversammlung dem Wahlvorschlag nicht zu, ist anschließend entsprechend Ziffer 4 über jeden Kandidaten einzeln abzustimmen. 7

(10) Mitglieder können sich in bei der Ausübung ihrer Rechte in der Mitgliederversammlung nicht vertreten lassen. Wahlen sind in Abwesenheit eines Kandidaten zulässig, wenn der abwesende Kandidat vor dem Termin der Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt hat, dass er zur Annahme des Amts bereit ist.

(11) Über den wesentlichen Hergang der Mitgliederversammlung sind ein Protokoll und eine Anwesenheitsliste zu fertigen. Diese sind von Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen. Jedes Mitglied des JV ist berechtigt, das Protokoll einzusehen und sich auf seine Kosten Abschriften zu fertigen. Die wesentlichen Beschlüsse sind den Mitgliedern darüber hinaus in geeigneter Form bekannt zu geben.

(1) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung kann durch eine Delegiertenversammlung wahrgenommen werden, wenn - die Mitgliederzahl am ersten Tag des Geschäftsjahres wenigstens 150 beträgt und - die Mitgliederversammlung dies für die Zukunft beschließt.

(2) Beträgt die Mitgliederzahl am ersten Tag des Geschäftsjahres weniger als die in Abs. 1 genannte Zahl, so sind anstelle der Delegiertenversammlungen ab dem darauffolgenden Geschäftsjahr wieder Mitgliederversammlungen durchzuführen, wenn die Mitgliederzahl im Laufe des Geschäftsjahres nicht wieder die in Abs. 1 genannte Zahl erreicht. Das gleiche gilt, wenn die Delegiertenversammlung die Durchführung einer Mitgliederversammlung beschließt.

(3) Werden die Aufgaben der Mitgliederversammlung durch eine Delegiertenversammlung wahrgenommen, so gelten hierfür die Vorschriften über die Mitgliederversammlung entsprechend. Als Mitglieder der Mitgliederversammlung gelten dann die Delegierten. Ferner sind die Mitglieder des Vorstands Mitglieder der Delegiertenversammlung. Abweichend hiervon gelten für alle Mitglieder des JV die Rechte aus § 10 Abs. 10 Satz 3 und 4.

(4) Die Delegierten werden von den Versammlungen der Jägerschaften gewählt. Jede Jägerschaft wählt für jeweils angefangene 10 Mitglieder einen Delegierten. Die Amtszeit der Delegierten beträgt zwei Jahre, sie bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Delegierten sind dem Vorstand unverzüglich zu benennen. Erfolgt eine Neuwahl von Delegierten nach der Einladung zur Delegiertenversammlung und vor Durchführung derselben, so beginnt die Amtszeit der neugewählten Delegierten erst am Tag nach der Delegiertenversammlung. Die Amtszeit der bereits eingeladenen Delegierten verlängert sich bis einschließlich des Tages der Delegiertenversammlung.

(1) Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister

(2) Es können bis zu fünf Beisitzer gewählt werden.

(3) Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der Vorstand.

(4) Der JV wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten, durch zwei Vertreter des Vorstandes (gem. §12 Abs.1), wovon einer der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.

(5) Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. 8

(6) Die Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des JV sein. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im JV endet zugleich die Amtszeit.

(7) Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Die Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zu einer Neuwahl im Amt.

(8) Der Vorstand führt die Geschäfte des JV nach Maßgabe dieser Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

(9) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(10) Der Vorstand kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben weiterer Personen bedienen und diese für deren jeweiligen Tätigkeitsbereich mit den hierfür erforderlichen Vollmachten ausstatten.

(11) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so bestimmen die verbleibenden Vorstandsmitglieder einen kommissarischen Nachfolger. Dieser führt die Geschäfte des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds bis zur Wahl eines Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung fort. Ein Nachfolger ist auf der nächsten möglichen Mitgliederversammlung zu wählen. Seine Amtszeit endet an dem Tag, an dem die Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds geendet hätte.

(12) Die Haftung der Vorstandsmitglieder beschränkt sich im Innenverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(1) Dem erweiterten Vorstand gehören als ordentliche Mitglieder die Vorstandsmitglieder und die Sprecher der Jägerschaften an. Die Sprecher der Jägerschaften können sich durch einen ihrer Stellvertreter vertreten lassen. Der Vorstand kann weitere Personen in den erweiterten Vorstand berufen.

(2) Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand und unterstützt ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben. Der erweiterte Vorstand tagt wenigstens zwei Mal im Jahr.

(3) Arbeitsweise und Organisation des erweiterten Vorstands kann der Vorstand durch eine Geschäftsordnung bestimmen.

(1) Maßregelungen Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen die Anordnungen bzw. Regelungen des Vorstands verstoßen oder sich vereinsschädigend verhalten, können nach vorheriger Anhörung vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden: a) Verwarnung, b) Verweis, c) Aberkennung von Ämtern und Funktionen im JV bzw. Ruhen der Wählbarkeit d) Ruhen der Mitgliedschaftsrechte e) Sperre, Platz- und/oder Hallenverbot, f) Ausschluss.

(2) Ein Mitglied kann insbesondere dann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es ein unehrenhaftes Verhalten innerhalb oder außerhalb des Vereins zeigt. Ein solches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied an extremistischen oder anderweitigen diskriminierenden Veranstaltungen teilnimmt bzw. eine solche Gesinnung zum Beispiel durch 9 das Tragen bzw. Zeigen von unter anderem rechtsextremen Kennzeichen und Symbolen zeigt oder Mitglied einer in § 2 dieser Satzung genannten oder vergleichbaren Organisation ist.

(3) Darüber hinaus gelten auch die Disziplinarordnung des Deutschen Jagdschutzverbandes und des LJVB direkt für die Mitglieder des JV.

(1) Die Verbandsabzeichen des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V. und des LJVB sind auch Verbandsabzeichen des JV. Der JV kann darüber hinaus eigene Verbandsabzeichen führen. Verbandsabzeichen dürfen nur von Mitgliedern getragen werden. Bei eigenen Verbandsabzeichen kann der Vorstand Ausnahmen zulassen.

(2) Die Mitgliederversammlung kann eine Ehrenordnung erlassen, die die Auszeichnung von Mitgliedern und Dritten, sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern regeln kann. Soweit Regelungen des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V. oder des LJVB über Auszeichnungen und Ehrungen bestehen, gehen diese einer Ehrenordnung des JV vor.

(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

(2) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: _ das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, _ das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, _ das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, _ das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, _ das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO, _ das Recht auf Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO und _ das Recht auf Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

(3) Den Organen des Vereins oder sonstigen, für den Verein tätigen Personen, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.

(4) Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

(1) Soweit mehrere Jagdverbände mit dem JV in demselben Landkreis tätig sind, wird der JV die erforderlichen Maßnahmen einleiten, die für eine einheitliche Vertretung der Interessen der Mitglieder der JV in dem Landkreis erforderlich sind. Eine Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Landkreis oder anderen Organisationen, deren Tätigkeit das Gebiet des Landkreises umfasst, erfolgt im Benehmen mit den anderen im Kreis tätigen JV. 10

(2) Der JV wird anstreben, durch Vereinigung mit anderen Jagdverbänden des Landkreises einen einheitlichen Kreisjagdverband für den Landkreis seiner Tätigkeit zu schaffen. Diese Satzung enthält keine Vorschriften, die einer Vereinigung entgegenstehen.

(1) Über die Auflösung des JV entscheidet die Mitgliederversammlung. Es ist hierfür die Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich. Mit dem Beschluss zur Auflösung ist ein Liquidator zu bestimmen.

(2) Bei Auflösung des Verbandes fällt das Vermögen des Verbandes an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die das Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) verwenden dürfen. Die Mitgliederversammlung kann mit dem Auflösungsbeschluss eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft bestimmen, die das Verbandsvermögen erhält. Unterlässt sie dies, oder erfüllt diese Person oder Körperschaft die in Satz 1 genannten Voraussetzungen nicht, hat der Liquidator des JV eine entsprechende Person oder Körperschaft zu bestimmen. Zur Übertragung des Verbandsvermögens ist die vorherige Zustimmung des Finanzamts erforderlich.

(1) Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie ist nach Inkrafttreten den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Termine

  • Herbstschießen

    Herbstschießen

    28. Sep. 2024

    Das Herbstschießen findet am 28.September 2024. Wir freuen uns auf Eure rege Beteiligung.
    Eure Anmeldung bitte bis zum 14.09.2024 an den Obmann Tobias Müske

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  • 1. Juniwochenende Brandenburger Jägertage

    1. Juniwochenende Brandenburger Jägertage

    01. Juni 2024

    Der Landesjagdverband Brandenburg veranstaltet am 01. und 02. Juni 2024 seine Brandenburger Jägertage auf dem Gelände des MAFZ Paaren/Glien. In Brandenburgs größter Messehalle werden über 50 Aussteller aus den Bereichen der Jagd, Natur und Outdoor zu finden sein. Neben der Landesdelegiertenversammlung, der Landeshegeschau und einem Jagdhornbläserwettbewerb werden zahlreiche Highlights wie Jagdhunde- und Greifvogelvorführungen stattfinden. Zudem wird auf dem großzügigen Outdoorspielplatz ein Kindertagsfest die kleinen Gäste begeistern.

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  • Frühlingsschießen

    Frühlingsschießen

    20. Apr. 2024

    Am 20.04.2024 findet das alljährliche Frühlingssschießen statt. Wir treffen uns am Samstag, den 20. April 2024 um 08:30 Uhr auf dem Schießplatz in Schwedt, Breite Allee 13. Beginn ist ab 09:00 Uhr, es werden die 100 m Bahn sowie Trapp  geschossen. Die erste Runde geht auf den Jagdverband, anschließend gemeinsames grillen, Getränke sind auch da. Das Ende wird so gegen 14:00 Uhr sein. Gruß und Wdmh, der Vorstand.

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  • Mitgliederversammlung

    Mitgliederversammlung

    16. März 2024

    Die Mitgliederversammlung unseres Jagdverbandes ist für den 16.03.2024 im Gasthof Zur Linde in Criewen geplant.

    Einladung zur Mitgliederversammlung

    Zur Mitgliederversammlung lädt der Vorstand am 16. März 2024 in die Gaststätte „Zur Linde“ (Bernd von Arnim Straße 21, 16303 Schwedt/Oder OT Criewen) ein. Beginn ist 9:30 Uhr, Einlass ab 9:00 Uhr.

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  • Kreismeisterschaft im Schießen

    Kreismeisterschaft im Schießen

    24. Feb. 2024

    Am 24.02.2024 findet die Kreismeisterschaft im Schießen auf dem Schießplatz Parsteinwerder statt. .Hier geht´s zur Ausschreibung

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  • Übungsschießen

    Übungsschießen

    23. Feb. 2024

    Am 23.02.2024 findet ein Übungsschießen auf dem Schießplatz Parsteinwerder statt. Weitere Informationen folgen.

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